Rechenjahr 2026 · Stand 2026-11-03
Krankengeld-Rechner
Orientierung für Monatslohn ohne Einmalzahlungen, Eltern mit einem Kind unter 25.
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Annahmen und Rechenweg
Nur regulär pflichtversicherte Arbeitnehmer mit festem Monatslohn, ohne Einmalzahlungen, Sachbezüge, Gehaltsumwandlung oder Mehrfachbeschäftigung. Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht sowie Wohnsitz und Besteuerung in Deutschland müssen vorliegen. Zahlbetrag nur für Eltern mit genau einem berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 und Wohn-/Beschäftigungsort außerhalb Sachsens. Alle weiteren Fälle sind ausgeschlossen.
Brutto-Tageswert = min(70 % des auf die Beitragsgrenze begrenzten Bruttos, 90 % des Nettos) ÷ 30. Orientierung für Sozialabzüge: Rentenanteil 9,3 %, Arbeitslosenanteil 1,3 %, Pflegeanteil 1,8 %. Die Abrechnung der Kasse und Rundungen können abweichen. Kein direkter Steuerabzug berechnet; mögliche steuerliche Folgen bleiben unberücksichtigt.
Beispiel: 3.500 € brutto, 2.400 € netto: brutto 72,00 € je Tag; orientierender Zahlbetrag 63,07 €. Kein Rechner für Kinderkrankengeld, Selbstständige oder besondere Versicherungsverhältnisse.
Parameter und Primärquellen
Parameter sind jahresbezogen versioniert. Für 2027 gibt der Rechner kein Ergebnis aus. Vor weiterer Nutzung müssen Parameter und Quellen erneut geprüft werden.
- BMG: Beitragssätze und Beitragsbemessung
- BMG: Pflegeversicherung
- SGB V § 47: Krankengeld
- SGB V § 62: Belastungsgrenze
- AOK: Familienfreibeträge und Antrag
- KKH: Sozialversicherungssätze 2026