Ratgeber · Datensichtung 2026-11-03

Zusatzbeitrag 2026: welcher Satz für Sie zählt

Kassenindividuellen Zusatzbeitrag und Durchschnitt auseinanderhalten.

Redaktionelle Quellenprüfung dokumentiert; keine behauptete ärztliche oder juristische Fachprüfung. Orientierung, keine Einzelfallberatung.

Beitragsauswahl: Stand 2026-11-03

Allgemeiner Satz 14,60 %; monatliche Beitragsgrenze 5.812,50 €. Amtlicher Durchschnittszusatzbeitrag 2026: 2,90 %. Pflege separat.

Auswahl von 16 Kassen, keine vollständige Marktübersicht
KasseZusatzbeitragÖffnung
BKK firmus2,18 %Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland2,47 %Rheinland-Pfalz, Saarland
hkk2,59 %Bundesweit
Techniker Krankenkasse2,69 %Bundesweit
AOK Bayern2,69 %Bayern
HEK2,89 %Bundesweit
AOK Niedersachsen2,98 %Niedersachsen
AOK Hessen2,98 %Hessen
AOK Baden-Württemberg2,99 %Baden-Württemberg
AOK PLUS3,10 %Sachsen, Thüringen
DAK-Gesundheit3,20 %Bundesweit
BARMER3,29 %Bundesweit
AOK Nordost3,50 %Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
KKH3,78 %Bundesweit
SBK3,80 %Bundesweit
IKK classic3,85 %Bundesweit

Offizielle Beitrags- und Öffnungsliste · Nach Ihrem Bundesland filtern

Kein einheitlicher Zusatzbeitrag

Der allgemeine GKV-Beitrag und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag sind getrennte Bestandteile. Der veröffentlichte Durchschnitt ersetzt nicht den Satz Ihrer eigenen Kasse. Unsere Vergleichstabelle nutzt pro Kasse einen belegten Stichtagswert.

Worauf Sie bei einer Tabelle achten sollten

Eine verlässliche Tabelle nennt Datenstand, Quelle und regionale Öffnung. Ein Satz aus einer älteren Pressemitteilung kann richtig für den damaligen Zeitpunkt sein, ohne heute noch zu gelten. Vor einer Wechselentscheidung sollten Sie den Satz direkt bei der Kasse bestätigen.

Die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes zeigt nach eigener Erläuterung jeweils gültige Sätze, keine bloß angekündigten Änderungen. Unsere Daten sind ein gespeicherter Auszug und werden nicht im Hintergrund live aktualisiert.

Vom Prozentsatz zum eigenen Betrag

Für reguläre Arbeitnehmer wird der Zusatzbeitrag grundsätzlich hälftig getragen. Der Beitragsrechner zeigt Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile sowie Pflege getrennt. Unterhalb und innerhalb des Übergangsbereichs oder bei besonderen Versicherungsverhältnissen ist diese Standardrechnung nicht ausreichend.

Eine Erhöhung erhalten?

Prüfen Sie die Mitteilung Ihrer Kasse und lassen Sie sich die Wechselmöglichkeiten erläutern. Der Wechselratgeber beschreibt den regulären Ablauf. Ein möglicher Sonderfall sollte nicht aus einer allgemeinen Internettabelle abgeleitet werden.

Die Werte für 2026

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 %. Der Gesamtbeitrag Ihrer Kasse ergibt sich dagegen aus 14,6 % plus deren eigenem Zusatzbeitrag. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt 5.812,50 €. Pflegeversicherung ist darin nicht enthalten.

Die nachfolgende Auswahl verwendet denselben Datenbestand wie Vergleich und Rechner. Die Werte sind ein Stichtag, keine Jahresgarantie.

Primärquellen

Geprüft am 2026-11-03. Rechtslage, Beiträge und Bedingungen können sich ändern.

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