Ratgeber · Datensichtung 2026-11-03
Freiwillige GKV: warum Kosten unterschiedlich ausfallen
Welche Angaben Sie für eine individuelle Beitragsauskunft benötigen.
Redaktionelle Quellenprüfung dokumentiert; keine behauptete ärztliche oder juristische Fachprüfung. Orientierung, keine Einzelfallberatung.
Rechenrahmen 2026
Beispiel für Selbstständige ohne Krankengeld: ermäßigter Satz 14,00 % plus amtlicher Durchschnitt 2,90 %. Keine individuelle Tarifzusage, Pflege zusätzlich.
| Bemessung | Grundlage / Monat | GKV / Monat |
|---|---|---|
| Mindestbemessung | 1.318,33 € | 222,80 € |
| Höchstbemessung | 5.812,50 € | 982,31 € |
BMG: Beitragssätze und freiwillige Versicherung. Die tatsächlichen Einnahmen und den Satz Ihrer Kasse müssen Sie individuell klären.
Die Einnahmenbasis ist entscheidend
Bei freiwilliger Versicherung können über das Arbeitsentgelt hinaus weitere Einnahmen relevant sein, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Eine Rechnung allein mit dem Monatslohn kann deshalb unvollständig sein.
Vor der Beitragsauskunft vorbereiten
Notieren Sie Ihren Versicherungsstatus, sämtliche Einnahmearten und die Frage, ob ein Krankengeldanspruch besteht. Lassen Sie die maßgebliche Bemessungsgrundlage, Mindestbemessung und eventuelle Nachweise von Ihrer Kasse bestätigen.
Unser Arbeitnehmerrechner ist kein Rechner für freiwillig versicherte Selbstständige oder Personen mit weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Wir geben für diese Fälle bewusst keinen individuellen Zahlbetrag aus.
Nicht zwei verschiedene Grenzen verwechseln
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Einnahmen, auf die Beiträge berechnet werden. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft hingegen die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern. Gleiche Begriffe sind das nicht. Nutzen Sie für Ihre Situation die verlinkte amtliche Erläuterung und die konkrete Auskunft der Kasse.
Mindest- und Höchstbemessung 2026
Für freiwillig versicherte Selbstständige nennt das BMG 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € monatlich; die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 5.812,50 €. Ohne Krankengeldanspruch ist der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des individuellen Zusatzbeitrags maßgeblich. Pflegeversicherung kommt hinzu.
Rechenbeispiel mit dem amtlichen Durchschnittszusatzbeitrag von 2,9 %, keine Tarifzusage: Die reine Krankenversicherung ergibt an der Mindestbemessung 222,80 €, an der Höchstbemessung 982,31 € monatlich. Bei Krankengeldanspruch ändern sich Satz und Voraussetzungen. Weitere Einnahmen und die persönliche Versicherungssituation muss die Kasse prüfen.
Für Beschäftigte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze nennt das BMG 2026 grundsätzlich 77.400 € jährlich; für bestimmte Alt-PKV-Fälle gilt eine andere Grenze. Daraus folgt keine automatische Empfehlung, in die PKV zu wechseln.
Primärquellen
Geprüft am 2026-11-03. Rechtslage, Beiträge und Bedingungen können sich ändern.